Aus eins mach zwei – die neuen ARW Gesellschaften
Gleichzeitig wurde die „alte“ ARW in ARW GKP (Gebietskörperschaften) umbenannt.
Welche Folgen hat das für unsere Kundinnen und Kunden?
Alle Kundinnen und Kunden, die als Gebietskörperschaften agieren, verbleiben in der „alt“ ARW. Es ändert sich lediglich der Name von arw GmbH zu ARW GKP GmbH. Sie sind bereits Kunde? Dann wurden Sie per Schreiben über die Neuerungen informiert. Diese Gelegenheit haben wir beim Schopf gepackt und gleichzeitig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den neuesten Stand gebracht.
Alle bestehenden Bundeskunden wechselten mit 1. Jänner 2021 zur neu gegründeten ARW BBT GmbH. Dies erfolgte per Übergabevereinbarung.
Welchen Einfluss hat das auf unser Angebot?
Beide ARW GmbHs bieten in Zukunft Leistungen unter vergleichbaren Geschäftsbedingungen wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer an.
Allerdings führt die Aufspaltung zu einer weiteren Spezialisierung für die unterschiedlichen Kundinnen und Kunden. Außerdem können wir unsere Produkte spezifischer an die Gegebenheiten anpassen und organisieren.
Weitere Informationen zur ARW erhalten Sie auf der Website: www.arw.gv.at