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Jetzt sind die Gemeinden am Zug

Vielen wird KIP – Kommunales Investitionsprogramm – noch ein Begriff sein. In der neuen Auflage des Programms – KIP 2020 – wird den Gemeinden 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, um bis zu 50 Prozent der Kosten für Investitionen in die Belebung, Attraktivierung und Sanierung von Gemeindegut zu fördern. Der Fokus liegt auf klimaschützenden und ökologischen Infrastrukturprojekten. Es werden Investitionen gefördert, die nach der Krise getätigt wurden (Projektstart ab 01.06.2020) oder deren Finanzierung aufgrund der Corona-Krise nicht mehr gesichert ist (Rechnungen mit einer Fälligkeit ab 01.05.2020). Die Buchhaltungsagentur des Bundes wurde abermals mit der Abwicklung beauftragt.

Regionale Infrastruktur stärken

Neben der Errichtung oder Sanierung von Kindergarteneinrichtungen, Schulen, Seniorenbetreuungseinrichtungen, Sportstätten sowie Gebäuden von anerkannten Rettungsorganisationen, werden zum Beispiel Investitionen in die Belebung des Ortskerns, wie Straßen-, Radverkehrs- und Fußwegsanierungen und in die Instandhaltung und Sanierungen von kulturellen Einrichtungen im Ortskernen gefördert. Vor allem Maßnahmen zur Energieeinsparung und Errichtung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, und der flächendeckende Ausbau von Breitband-Datennetzen erhalten einen Zuschuss.

Ein Fördertopf – viele Gemeinden

Je nach Gemeindegröße stehen zwischen knapp EUR 5.000 und EUR 240 Millionen zur Verfügung. Die Aufteilung des 1.000 Millionen Euro großen Fördertopfes erfolgt nach einem Schlüssel, der sich aus der Einwohnerzahl und dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel der jeweiligen Gemeinde zusammensetzt.

Auf welche Kriterien Gemeinden bei der Antragstellung besonders zu achten haben, bespricht Sotiria Peischl, Chefredakteurin Kommunalnet, mit BHAG-Mitarbeiter Albert Büger im Expertentalk zum Thema “Tipps und Tricks zur Antragstellung des KIP 2020”.

Jeder Gemeinde steht ein fix definierter Betrag zur Verfügung, der den PDF-Dokumenten auf der Website des BMF entnommen werden kann: www.bmf.gv.at

Insgesamt 2095 österreichische Gemeinden profitieren vom neuen Förderprogramm KIP 2020.

Erleichterte Antragstellung mit e-Formular

Über die Website der Buchhaltungsagentur des Bundes werden die Anträge per e-Formular gestellt, benötigte Dokumente hochgeladen und per elektronischer Signatur unterfertigt. Die Eingabe ist ohne Medienbruch und auch auf mobilen Geräten, wie zum Beispiel per Smartphone, möglich, sowie auch barrierefrei.

Egal, ob die Mittel in der Gemeinde bleiben, an die Feuerwehr oder einen Verein, also an Dritte weitergeleitet werden, der Antrag muss immer von der Gemeinde bzw. dem Gemeindeverband gestellt werden. Der Zweckzuschuss ist haushaltsrechtlich von der Gemeinde bzw. dem Gemeindeverband zu vereinnahmen.

Sie haben weitere Fragen zum Sonderprojekt? Diese werden hier beantwortet: www.buchhaltungsagentur.gv.at/kip-2020

Oder Sie sehen sich den Kommunalnet-Expertentalk zum Thema „Tipps und Tricks zur Antragsstellung des KIP 2020“ mit unserem Mitarbeiter Albert Büger auf Youtube an: Expertentalk KIP 2020 mit Albert Büger

Auf welche Kriterien Gemeinden bei der Antragstellung besonders zu achten haben, bespricht Sotiria Peischl, Chefredakteurin Kommunalnet, mit BHAG-Mitarbeiter Albert Büger im Expertentalk zum Thema “Tipps und Tricks zur Antragstellung des KIP 2020”.