Kommunales Investitionsprogramm 2023 (KIP 2023)

Die wichtigsten Fakten zum Kommunalen Investitionsprogramm 2023

Von der Bundesregierung wurde ein Programm zur Förderung von Investitionen in österreichischen Gemeinden entwickelt. Gemeinden erhalten einen Zuschuss für Investitionen. Das kommunale Investitionsprogramm 2023, kurz KIP 2023, ist eine erweiterte Version des Programms aus dem Jahr 2020.

Die Buchhaltungsagentur des Bundes wurde nach KIP 2017 und KIP 2020 auch mit der Abwicklung des KIG 2023 gemäß § 2 und § 5 betraut. Paragraf 5 weist die gleichen Investitionskategorien wie das KIG 2020 auf, Paragraf 2 beinhaltet Mittel für Investitionen in den effizienten Einsatz von Energie, zu einem Einsatz und zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger oder biogene Rohstoffe (Bioökonomie), für den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen sowie weitere Energiesparmaßnahmen.

Projektstart: 01.01.2023 – 31.12.2027
Antragstellung: 02.01.2023 – 31.12.2026
Nachweispflicht: bis 31.12.2028

Was hat sich im Vergleich zum KIP 2020 geändert?

Das Besondere am KIG 2023 ist, dass es zwei getrennte Zweckzuschüsse mit zwei separaten Fördertöpfen gibt.

Die Abholung der gesamten KIP 2023 Mittel pro Gemeinde muss somit mit mindestens 2 separaten Anträgen erfolgen.

  • Zweckzuschüsse gemäß § 2 (Energiesparmaßnahmen) sind neu am KIG 2023 und haben einen „grünen“ Schwerpunkt
  • Zweckzuschüsse gemäß § 5 (Investitionszuschüsse) weisen die gleichen Investitionskategorien wie das KIG 2020 auf

Aus beiden Zweckzuschüssen kann die Gemeinde höchstens 5 % des ihr maximal zustehenden Zuschusses für Förderungen von Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der BAO verfolgen, zur Deckung gestiegener Energiekosten verwenden.

So können Sie einen Antrag für Mittel aus dem KIP 2023 stellen

Die Beantragung für Mittel aus dem KIP 2023 § 2 und aus KIP 2023 § 5 können Sie hier über das Online-Formular stellen.

So können Sie einen Nachweis legen

Die Nachweislegung erfolgt per E-Mail unter kip2023@bhag.gv.at mittels den hier zur Verfügung gestellten Formularen.

Folgende Dokumente müssen zur fristgerechten Nachweislegung ausgefüllt und signiert bis spätestens 31.12.2028 bei der BHAG per E-Mail eingereicht werden.

Bescheinigung der Gemeinde über die ordnungsgemäße Durchführung der Investition gemäß § 2 (Energiesparmaßnahmen) oder gemäß § 5 (Investitionsprojekte),
Beilage zum Nachweis eines Zweckzuschusses gemäß KIG 2023

Detailauflistung Sommerferien 2023,
Beilage zum Nachweis Ziffer 18 eines Zweckzuschusses gemäß § 5 KIG 2023

Nachweis zur Verwendung eines kommunalen Investitionszuschusses gemäß § 2 KIG 2023 Energiesparmaßnahmen

Nachweis zur Verwendung eines kommunalen Investitionszuschusses gemäß § 5 KIG 2023 Investitionsprojekte

Bestätigung der Gemeinde über die Einhaltung der Standards,
Beilage zum Nachweis eines Zweckzuschusses für die Errichtung und Erweiterung gemäß § 5 Abs. 2 (Bestimmungen KIG 2020) Z 1, 2, 4, 7 und 8

Detailauflistung der Rechnungen für Gemeinden,
Beilage zum Nachweis eines Zweckzuschusses gemäß KIG 2023

Beiblatt beteiligte Gemeinden,
Beilage zum Nachweis eines Zweckzuschusses gemäß KIG 2023 für die Gemeindeverbände

Hier finden sie die Nachweisformulare für den Nachweis einer B10 (Förderungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen) Förderung.

Für eine vollständige Nachweislegung wird

  • das Nachweisformular B10,
  • die Bescheinigung B10 (die Bescheinigung der Gemeinde über die durchgeführte Ko-Investition) inkl. Überweisungsbeleg d. Ko-Finanzierung
  • die Energiekostenabrechnungen (2 Energieabrechnungen aus den verglichenen Jahren) der geförderten Organisation der beantragten Vergleichs Jahre (2021 und die Vergleichsenergiekostenabrechnung aus 2022,2023 oder 2024) benötigt.


B10 – Nachweisformular Gemeinde

Förderungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen gemäß KIG 2023

B10-Bescheinigung
Beilage zum Nachweis eines Zweckzuschusses Kategorie B10 – Förderungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen

Expertentalk mit Anna Golser zum KIP 2023 bei Kommunalnet TV

Sotiria Peischl (Chefredakteurin Kommunalnet) sprach im März 2023 mit Anna Golser von der Buchhaltungsagentur des Bundes in einem Expertentalk über die Tipps und Tricks zur Antragstellung des Kommunalen Investitionspakets 2023.

Das Video können Sie hier nachsehen: https://www.youtube.com/watch?v=qO7C-wAPnPY