Kommunales Investitionsprogramm 2025 (KIP 2025)
Kommunales Investitionsgesetz 2025
Der Bund stellt für ein neues kommunales Investitionsprogramm (KIG 2025), BGBl.I Nr. 128/2024, zusätzliche 500 Millionen Euro in den Jahren 2025 bis 2027 zur Verfügung, wobei der Kofinanzierungsanteil des Bundes im Vergleich zu den letzten Programmen von 50% auf 80% erhöht wird.
Die Verwendungszwecke sind im Wesentlichen denen des KIG 2023 nachgebildet und umfassen daher wiederum Investitionen in energiesparende Maßnahmen und sonstige Investitionen. Zukünftig sind auch Klimawandelanpassungsmaßnahmen zuschussfähig.
Die Gemeinden haben den Antrag auf Zweckzuschuss bis 31. Dezember 2027 bei der Abwicklungsstelle – Buchhaltungsagentur des Bundes – für Projekte im Zeitraum von 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2028 einzureichen.
Informationen zum konkreten Antragsbeginn sowie die Richtlinie über die konkrete Verwendung der Zweckzuschüsse und deren Abwicklung werden in den nächsten Wochen bekannt gegeben.